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Der empfohlene Anteil an Proteinen sollte zwischen 15 und 20 % des Tages-Energiebedarfs (1 g Proteine liefert 4,1 Kalorien) liegen bzw. circa 0,8 g Protein je Kilogramm Körpergewicht betragen.
Älteren Menschen wird empfohlen, den Protein-Anteil auf mindestens 20 % zu erhöhen. Das entspricht ca. 1,0-1,2 g Protein je kg Körpergewicht.
Ein wichtiges Ziel der Ernährung im Alter ist eine ausreichende Versorgung mit Proteinen (Eiweiß), um dem altersbedingten Abbau von Muskelmasse entgegen zu wirken. Zudem ist im Alter die Verwertung der aufgenommenen Proteine reduziert.
Bei Sportlern muss der empfohlene Anteil an Proteinen der Hauptbelastungsform angepasst werden: Kraftsportler haben einen höheren Proteinbedarf als Ausdauersportler und Leistungssportler einen höheren als Freizeitsportler. Je nach dem kann die Proteinzufuhr zwischen 0,8 und 2,0 g je Kilogramm Körpergewicht betragen.
Eine zu hohe Eiweißaufnahme verschlechtert bei Übergewichtigen vorübergehend die Insulinwirkung und begünstigt so die Entstehung einer Diabetes mellitus-Erkrankung. Neuere Studien zeigen, dass eine gleichzeitig erhöhte Aufnahme unlöslicher Ballaststoffe (Cellulose, Hemicellulose, Lignin) aus Getreide die ungünstige Wirkung des Eiweißes kompensiert und somit einen wertvollen Beitrag zur Diabetes-Prävention leistet.
Achten Sie darauf, hochwertige Proteine zu sich zu nehmen. Ein Drittel des aufgenommenen Eiweißes sollte aus tierischen Lebensmitteln stammen und zwei Drittel aus pflanzlichen.
Tierische Proteine sind meist hochwertiger als pflanzliche, da ihr Aminosäuremuster dem Bedarfsmuster des Menschen ähnlicher ist. Durch die Kombination von tierischen und pflanzlichen Proteinlieferanten kann die sogenannte biologische Wertigkeit einer Mahlzeit gesteigert werden. Sinnvolle Proteinkombinationen sind z. B. Kartoffeln mit Ei oder Quark.
Gute Proteinquellen sind Fleisch (in Maßen und von guter Qualität), Fisch, fettarme Milch und Milchprodukte, Käse, Hülsenfrüchte, Vollkornprodukte und Kartoffeln.
Im Rahmen einer Gewichtsreduktion mit diätetischen Lebensmitteln als Mahlzeitenersatz legt der Gesetzgeber genau fest, welchen Anforderungen das Lebensmittel für eine kalorienarme Ernährung entsprechen muss (Anlage 17 zu § 14a Abs. 2, § 21a Abs. 4 Nr. 2, § 21a Abs. 6 Nr. 1 der Diät-Verordnung – Wesentliche Bestandteile von Lebensmitteln für kalorienarme Ernährung).
Im Folgenden die Mindestdefinition bezüglich des Proteingehaltes eines Lebensmittels für eine kalorienarme Ernährung:
Anforderungsschema Anforderungsschema für Aminosäuren | g/100 Aminosäuren g/100 g Protein |
Cystein + Methionin | 1,7 |
Histidin | 1,6 |
Isoleucin | 1,3 |
Leucin | 1,9 |
Lysin | 1,6 |
Phenylalanin + Tyrosin | 1,9 |
Threonin | 0,9 |
Tryptophan | 0,5 |
Valin | 1,3 |
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