EUCELL Kundenservice / Bestell-Hotline
Tel +49 (5042) 940 - 660 oder 0800 - 1 38 23 55 (gebührenfrei aus Deutschland)
Fax +49 (5042) 940 - 620
Unser EUCELL Kundenservice ist montags bis samstags von 08:00 bis 20:00 Uhr für Sie da.
Tel +49 (5042) 940 - 660 oder
0800 - 1 38 23 55 (gebührenfrei aus Deutschland)
Fax +49 (5042) 940 - 620
Unser EUCELL Kundenservice ist montags bis samstags von 08:00 bis 20:00 Uhr für Sie da.
Tel +49 (5042) 940 - 670 oder 0 800 - 3 38 23 55 (gebührenfrei aus Deutschland)
Fax +49 (5042) 940 - 238
Unser Team vom EUCELL Gesundheitsservice erreichen Sie montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Hannoversche Straße 24
D-31848 Bad Münder
Tel +49 (5042) 940 - 660
Fax +49 (5042) 940 - 238
Lebensmittelzusatzstoffe (Synonyme: Zusatzstoffe; food additives) werden beim Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln aus technologischen oder diätetischen Gründen zugesetzt. Technologische Gründe beinhalten dabei zum Beispiel eine Veränderung der Fließeigenschaft, Konsistenz oder Schaumbildung.
Ob eine Zutat als Zusatzstoff gilt, ist neben der Menge davon abhängig, ob der Stoff überwiegend aus technologischen Gründen eingesetzt wird. Der Einsatz von Aromen, Vitaminen oder anderen natürlichen beziehungsweise naturidentischen Stoffen mit dem Zweck, den Nährwert zu erhöhen oder die sensorischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch oder Aussehen zu verändern, gilt als Zutat und nicht als Zusatzstoff.
Im deutschen Recht sind folgende Substanzen den Zusatzstoffen gleichgestellt: Aminosäuren, Vitamin A und D, Mineralstoffe und künstliche Aromen. Nicht als Zusatzstoffe gelten alle anderen Aromen, Pflanzenschutzmittel und Hilfsstoffe (z. B. Enzyme).
Um in der Europäischen Union die Lebensmittelzusatzstoffe einheitlich zu ordnen, wurden E-Nummern eingeführt. Dabei steht das "E" hierbei für "Europa". Es kommt vor, dass sich die E-Nummern verschiedener Zusatzstoffe nur durch einen nachgestellten, klein geschriebenen Buchstaben unterscheiden. Das bedeutet, dass die Substanzen zur gleichen Stofffamilie gehören, wie zum Beispiel die Carotinoide E 160a, E 160b etc.
Die Zusätze in der Nahrung dürfen in Deutschland nur bei technologischer Notwendigkeit und gesundheitlicher Unbedenklichkeit zugelassen werden. Einige von ihnen begünstigen allergische Reaktionen oder rufen diese selbst hervor. Andere wiederum behindern die Aufnahme von Mikronährstoffen (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente) und wirken sich nachteilig auf den Stoffwechsel aus. Im Folgenden ist eine Austeilung der Lebensmittelzusatzstoffe nach den Funktionsklassen dargestellt.
Lebensmittelzusatzstoff | E-Nummern | Wirkung im Lebensmittel |
---|---|---|
Antioxidationsmittel | E 220 - E 224, E 226 - E 228, E 300 - E 322, E 330, E 512 | Verlängern die Haltbarkeit – schützen vor Schädigung durch Sauerstoff (z. B. vor ranzig werden von Fett) |
Backtriebmittel | E 541, E 500 - E 504 | Vergrößern das Volumen eines Teigs |
Emulgatoren | E 472 - E 495 | Ermöglichen das Vermischen von nicht miteinander mischbaren Flüssigkeiten wie Öl und Wasser |
Farbstoffe | E 100 - E 180 | Geben einem Lebensmittel Farbe bzw. gleichen Farbverluste aus |
Festigungsmittel | E 325 - E 327 | Werden vorwiegend bei Obst und Gemüse eingesetzt und verleihen deren Zellgewebe Festigkeit |
Feuchthaltemittel | E 422 | Verhindern das Austrocknen |
Füllstoffe | E 414, E 901 - E 904 | Erhöhen das Volumen eines Lebensmittels, ohne dessen Energiegehalt zu beeinträchtigen |
Geliermittel | E 406 - E 410 | Verleihen Lebensmitteln durch Gelbildung eine festere Konsistenz |
Geschmacksverstärker | E 363, E 508 - E 511, E 620 - E 635, E 640, E 650, E 950 - E 968 | Verstärken Geschmack und Geruch eines Lebensmittels |
Komplexbildner | E 450 - E 452 | Diese Stoffe bilden mit Metallionen chemische Komplexe |
Konservierungsstoffe | E 200 - E 290 | Verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln – schützen vor mikrobiellem Verderb und Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen |
Mehlbehandlungsmittel | E 471, E 472 | Werden dem Mehl bzw. Teig zugefügt, um deren Backfähigkeit zu verbessern |
Modifizierte Stärken | E1 404 - E1 450 | Haben gegenüber natürlicher Stärke eine bessere Hitze- und Säurestabilität sowie ein besseres Gefrier- und Auftauverhalten |
Packgase | E 941 | Werden vor, nach oder gleichzeitig mit dem Lebensmittel in die Verpackung gefüllt (außer Luft) – erzeugen eine keimfreie Atmosphäre |
Säuerungsmittel | E 330, E 355, E 363 | Verleihen dem Lebensmittel einen sauren Geschmack |
Säureregulatoren | E 170, E 261 - E 263, E 325 - E 380, E 450 - E 452, E 500 - E 580 | Halten den Säuregrad eines Lebensmittels |
Schaummittel | E 471 - E 472f | Werden eingesetzt, um Gase und Flüssigkeiten, die sich eigentlich nicht miteinander mischen lassen, zu Schaum zu verbinden (z. B. Schlagsahne) |
Schaumverhüter | E 900 | Verhindern bzw. verringern die Schaumbildung |
Schmelzsalze | E 450 - E 452 | Werden in der Schmelzkäse-Herstellung verwendet; durch sie verteilen sich alle Bestandteile des Schmelzkäses gleichmäßig und bleiben glatt und fließfähig |
Stabilisatoren | E 535 - E 538, E 927b | Halten den physikalisch-chemischen Zustand eines Lebensmittels aufrecht (Farbe, Struktur) |
Süßungsmittel | E 420, E 421, E 950 - E 967 | Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe |
Trägerstoffe | E 901 - E 904 | Kommen z. B. zum Einsatz, um Aromen, Farbstoffe oder Vitamine wie gewünscht zu verteilen |
Treibgase | E 938 - E 948 | Werden aus dem Behältnis des Lebensmittels heraus gepresst (außer Luft), z. B. Sprühsahne |
Trennmittel | E 901 - E 904, E1 505, E1 518 | Sorgen dafür, dass die einzelnen Partikel eines Lebensmittels nicht verklumpen |
Überzugsmittel | E 912, E 914 | Verleihen der Oberfläche eines Lebensmittels ein glänzendes Aussehen oder bilden einen Schutzüberzug |
Verdickungsmittel | E 400 - E 468, E 1400 - E 1451 | Erhöhen die Viskosität eines Lebensmittels, machen z. B. Soßen dickflüssig |
Nur wenige Zusatzstoffe dürfen ohne Mengenbegrenzung in Lebensmitteln verwendet werden. Bei der Mehrheit der Lebensmittelzusatzstoffe wird deren Einsatz durch die akzeptierte tägliche Aufnahmemenge, den sogenannten ADI-Wert, beschränkt. Diese Höchstmenge ruft bei täglicher, lebenslanger Zufuhr keinerlei gesundheitlicher Schäden hervor. Der ADI-Wert dient somit zur toxikologischen Bewertung eines Stoffes.
Die Höchstmenge wird in Milligramm je Kilogramm Körpergewicht angegeben. Wenn der ADI-Wert beispielsweise für einen Zusatzstoff 0,1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht beträgt, kann ein 70 Kilogramm schwerer Erwachsener täglich 7 Milligramm dieses Zusatzstoffes zu sich nehmen, ohne dass gesundheitliche Nachteile auftreten.
Um den ADI-Wert eines Zusatzstoffes zu bestimmen, wird eine Reihe von Fütterungsversuchen an Tieren durchgeführt. Die Ergebnisse werden dann mit einem Sicherheitsfaktor auf den Menschen übertragen. Um sicherzustellen, dass auch kranke beziehungsweise empfindliche Verbraucher keine Schäden durch die Zusatzstoffe davontragen, wird erneut ein Sicherheitsfaktor berücksichtigt. Der ADI-Wert gilt nicht als Grenzwert. Eine Überschreitung der sicheren Höchstmenge bedeutet aufgrund des hohen Sicherheitsfaktors nicht zwangsläufig, dass eine Gefahr vorliegt.
0800 - 1 38 23 55
0800 - 1 38 23 55
(gebührenfrei aus Deutschland)
Ausland:
+49 - 5042 940 660
+49 - 5042 940 660
Eucell Gesundheitsservice
Eucell Ernährungscoach
Eucell Fitness Coach
Versandbedingungen
Rücksendung
Versandpartner innerhalb Deutschlands