EUCELL Kundenservice / Bestell-Hotline
Tel +49 (5042) 940 - 660 oder 0800 - 1 38 23 55 (gebührenfrei aus Deutschland)
Fax +49 (5042) 940 - 620
Unser EUCELL Kundenservice ist montags bis samstags von 08:00 bis 20:00 Uhr für Sie da.
Tel +49 (5042) 940 - 660 oder
0800 - 1 38 23 55 (gebührenfrei aus Deutschland)
Fax +49 (5042) 940 - 620
Unser EUCELL Kundenservice ist montags bis samstags von 08:00 bis 20:00 Uhr für Sie da.
Tel +49 (5042) 940 - 670 oder 0 800 - 3 38 23 55 (gebührenfrei aus Deutschland)
Fax +49 (5042) 940 - 238
Unser Team vom EUCELL Gesundheitsservice erreichen Sie montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Hannoversche Straße 24
D-31848 Bad Münder
Tel +49 (5042) 940 - 660
Fax +49 (5042) 940 - 238
Farbstoffe dienen dazu, die vorkommenden verarbeitungs- und lagerungsbedingten Farbverluste und -veränderungen auszugleichen, wodurch sie unter Umständen eine besserte Qualität vortäuschen können. Zudem sollen sie das Aussehen von Lebensmitteln verbessern, um diese für den Verbraucher attraktiver erscheinen zu lassen.
Farbstoffe dürfen nur in geringen Mengen in wenigen Lebensmitteln zugesetzt werden. Lebensmittel, die für eine Färbung in Frage kommen, sind Milchprodukte, Süßwaren, Dessertpulver, Konfitüren, Konditorei- und Backwaren, Limonaden sowie Erfrischungs- und Heißgetränke. Grundnahrungsmitteln, wie Getreide, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Fisch, Fleisch, Milch und Eiern, sind für den Einsatz von Farbstoffen ausgeschlossen.
Die Farbe der aufgeführten Grundnahrungsmittel kann jedoch durch die Verwendung färbender Lebensmittel im Tierfutter verändert werden. So werden Carotinoide und Xanthophylle dem Tierfutter beigemengt, um dem Fleisch beziehungsweise Eigelb einen gewünschten Farbton zu verleihen.
Wenn ein Lebensmittelfarbstoff eingesetzt wird, gilt dieser als Zusatzstoff und muss in der Europäischen Union entweder mit seinem Namen oder mit seiner E-Nummer (Farbstoffe: E 100 - E 180) im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Die Farbtöne rot, gelb, orange oder schwarz werden in Lebensmitteln am häufigsten angewendet, während Blautöne selten vorkommen, da diese meist künstlich (synthetisch) hergestellt werden.
Allgemein für Lebensmittel zugelassene Farbstoffe sind u. a.:
Einige Farbstoffe wie ß-Carotin und Chlorophylle (Blattgrünfarbstoffe, E 140, E 141) werden aus Pflanzen wie Rote Beete, Paprika, oder Weintrauben gewonnen.
Weitere zugelassene "natürliche" Lebensmittelfarbstoffe sind:
Andere Lebensmittelfarbstoffe werden künstlich (synthetisch) hergestellt. Manche synthetisch hergestellten Farbstoffe sind in ihrer gesundheitlichen Bewertung sehr umstritten, wie die sogenannten Azo-Farbstoffe. Sie werden krebserregenden Rohstoffen entnommen und überwiegend zum Färben von Holz und Papier eingesetzt. Nur wenige sind zum Färben von Lebensmitteln sowie von Kosmetik und Textilien zugelassen. Azo-Farbstoffe gelangen vor allem über farbintensive Süßwaren und Getränke in unseren Körper.
Zu den häufig verwendeten Azo-Farbstoffen zählen:
Künstlich (synthetisch) hergestellte Farbstoffe stehen unter dem Verdacht, Asthma bronchiale auszulösen und gelten als kanzerogen (krebserregend). Zudem weisen Wissenschaftler seit Jahren darauf hin, dass synthetische Farbstoffe an der Entstehung des Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) beteiligt sein könnten. Eine im Auftrag der britischen Lebensmittelbehörde FSA (Food Standards Agency) durchgeführten klinischen Studie zeigte, dass Kinder sich nach dem Verzehr dieser Farbstoffe verstärkt hyperaktiv verhalten.
Vor diesem Hintergrund hat die EU eine Verordnung erlassen, dass Hersteller bei der Anwendung der umstrittenen Farbstoffe seit dem 20. Juli 2010 auf die Verpackungen den Warnhinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" drucken müssen. Dies betrifft die folgenden Farbstoffe: Allurarot (E 129), Azorubin (E 122), Chinolingelb (E 104), Cochenillerot (E 124), Gelborange S (E 110) und Tartrazin (E 102).
Farbstoffe können bei entsprechend veranlagten Menschen Allergien beziehungsweise pseudoallergische Reaktionen mit Symptomen auf der Haut oder an den Atemwegen auslösen. Bei Personen, die bereits eine Allergie gegen Salicylsäure (enthalten z. B. in Aspirin) und ihre Abkömmlinge oder gegen Benzoesäure (Konservierungsstoff, E 210) haben, kann es zu Kreuzreaktionen kommen.
Nachfolgend werden in tabellarischer Übersicht die Farbstoffe aufgelistet, die allergische (A) und/oder pseudoallergische Reaktionen (P) auslösen können.
Farbstoff | E-Nummer | Reaktion |
---|---|---|
Tartrazin | E 102 | P |
Chinolingelb | E 104 | P |
Gelborange S | E 110 | A / P |
Cochenille (Karmin) | E 120 | A / P |
Azorubin | E 122 | A / P |
Amaranth | E 123 | P |
Ponceau 4R (= Cochenillerot A) | E 124 | A / P |
Erythrosin | E 127 | P |
Rot 2G | E 128 | A / P |
Allurarot AC | E 129 | A / P |
Patentblau | E 131 | A / P |
Indigotin (Indigkarmin) | E 132 | A / P |
Grün S | E 142 | P |
Brillantschwarz BN | E 151 | P |
Braun FK | E 154 | P |
Braun HT | E 155 | P |
Rubinpigment BK (= Litholrubin BK) | E 180 | P |
0800 - 1 38 23 55
0800 - 1 38 23 55
(gebührenfrei aus Deutschland)
Ausland:
+49 - 5042 940 660
+49 - 5042 940 660
Eucell Gesundheitsservice
Eucell Ernährungscoach
Eucell Fitness Coach
Versandbedingungen
Rücksendung
Versandpartner innerhalb Deutschlands