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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA1) hat zwei Wirkungen von Vitamin K für den Menschen als gesichert angesehen.
Die von der EFSA geprüften und als wissenschaftlich erwiesenen Wirkungen werden als gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) bezeichnet und sind im Folgenden aufgelistet. Vitamin K:
Vitamin K ist ein lebenswichtiges Vitamin, das in zwei Hauptformen vorkommt: Vitamin K1 (Phyllochinon) und Vitamin K2 (Menachinon). Diese beiden Formen haben verschiedene Wirkungsbereiche im Körper und tragen auf unterschiedliche Weise zu unserer Gesundheit bei.
Vitamin K1 ist vor allem in grünem Blattgemüse wie Spinat, Grünkohl und Brokkoli enthalten. Seine Hauptfunktion liegt in der Unterstützung der Blutgerinnung. Im Körper aktiviert Vitamin K1 bestimmte Eiweiße, die dafür sorgen, dass bei Verletzungen die Blutgerinnung schnell einsetzt und Blutungen gestoppt werden. Ein Mangel an Vitamin K1 kann u. a. die Gerinnung verlangsamen und das Risiko von Blutungen erhöhen [1, 2].
Vitamin K2 kommt eher in fermentierten Lebensmitteln wie Käse, Sauerkraut oder Natto vor, wird aber auch in kleineren Mengen von Darmbakterien produziert. Diese Form des Vitamins hat besondere Aufgaben im Bereich der Knochengesundheit und Gefäßgesundheit [1-3].
Klinische Studien zeigen, dass eine Vitamin-K2-Ergänzung eine höhere Knochendichte bewirken und Osteoporose (Knochenschwund) vorbeugen kann. Besonders bei älteren Menschen, deren Knochendichte altersbedingt abnimmt, ist eine ausreichende Zufuhr von Vitamin K2 entscheidend, um Osteoporose entgegenzuwirken [4-6]. Zudem kann eine gesteigerte Vitamin-K2-Aufnahme das Risiko für Atherosklerose (Arteriosklerose; Arterienverkalkung) reduzieren, was mit einem verringerten Auftreten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Myokardinfarkt (Herzinfarkt) oder Apoplex (Schlaganfall) verbunden ist [7-9].
In der Europäischen Union wurde die empfohlene Tagesdosis* von Vitamin K bei 75 Mikrogramm festgelegt. Diese Menge sollte ein durchschnittlicher Mensch täglich zu sich nehmen, um den Bedarf an Vitamin K zu decken. Die tägliche Mindestmenge** von 11,25 Mikrogramm sollte nicht unterschritten werden.
Die gesundheitsbezogenen Angaben beziehen sich jeweils auf eine Mindestmenge von Vitamin K. Für die aufgelisteten Wirkungen ist eine Mindestmenge von 11,25 Mikrogramm erforderlich.
Für weitere Informationen über Vitamin K dient folgende Stellungnahme der EFSA: 1228
*Die empfohlene Tagesdosis ist in der EU als NRV-Wert (Nutrient Reference Value) verbindlich festgelegt.
**Die Mindestmenge gilt für Mengen ab 15 % der empfohlenen Tagesdosis eines Mikronährstoffs (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente).
1Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):
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Ausland:
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