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Zink – Wirkung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA1) hat eine Reihe von Wirkungen von Zink für den Menschen als gesichert angesehen. 

Gesundheitsbezogene Angaben

Die von der EFSA geprüften und als wissenschaftlich erwiesenen Wirkungen werden als gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) bezeichnet und sind im Folgenden aufgelistet. Zink:

  • trägt zur Erhaltung normaler Haut bei
  • trägt zu einer normalen Eiweißsynthese bei
  • trägt zur Erhaltung eines normalen Testosteronspiegels im Blut bei
  • trägt zu einem normalen Kohlenhydrat-Stoffwechsel bei
  • trägt zur Erhaltung normaler Haare bei
  • trägt zur Erhaltung normaler Nägel bei
  • trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen* bei
  • trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen
  • trägt zu einem normalen Fettsäurestoffwechsel bei
  • trägt zu einer normalen Fruchtbarkeit und einer normalen Reproduktion (Fortpflanzungsfähigkeit) bei
  • trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei
  • trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems (körperliche Abwehr) bei
  • trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei
  • trägt zu einem normalen Säure-Basen-Stoffwechsel bei
  • trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei
  • trägt zu einem normalen Vitamin A-Stoffwechsel bei
  • trägt zu einer normalen DNA-Synthese bei
  • hat eine Funktion bei der Zellteilung

Empfohlene Tagesdosis von Zink

In der Europäischen Union wurde die empfohlene Tagesdosis** von Zink bei 10 Milligramm festgelegt. Diese Menge sollte ein durchschnittlicher Mensch täglich zu sich nehmen, um den Bedarf an Zink zu decken. Die tägliche Mindestmenge*** von 1,5 Milligramm sollte nicht unterschritten werden.

Die gesundheitsbezogenen Angaben beziehen sich jeweils auf eine Mindestmenge von Zink. Für alle aufgelisteten Wirkungen ist eine Mindestmenge von 1,5 Mikrogramm erforderlich.

Für weitere Informationen über Zink dienen folgende Stellungnahmen der EFSA: 1229 und 1819

*Makronährstoffe (Kohlenhydrate, Fette, Proteine (Eiweiße))
**Die empfohlene Tagesdosis ist in der EU als NRV-Wert (Nutrient Reference Value) verbindlich festgelegt.
***Die Mindestmenge gilt für Mengen ab 15 % der empfohlenen Tagesdosis eines Mikronährstoffs.


1Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):

  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit der Grundpfeiler der Risikobewertung der Europäischen Union (EU).
  • Zu ihren Aufgaben zählt u.a. die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben (sog. Health claims) für Lebensmittel.
  • Gesundheitsbezogene Angaben werden von der EFSA überprüft und stützen sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise.
  • Weitere Funktionen und Wirkungen für den Menschen sind möglich, ohne dass sie hier Erwähnung finden. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
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