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Calcium – Wirkung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA1) hat eine Reihe von Wirkungen von Calcium für den Menschen als gesichert angesehen. 

Gesundheitsbezogene Angaben

Die von der EFSA geprüften und als wissenschaftlich erwiesenen Wirkungen werden als gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) bezeichnet und sind im Folgenden aufgelistet. Calcium:

  • trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei
  • wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt
  • wird für die Erhaltung normaler Zähne benötigt
  • hat eine Funktion bei der Zellteilung und -spezialisierung
  • trägt zu einer normalen Blutgerinnung bei
  • trägt zur normalen Funktion von Verdauungsenzymen bei
  • trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei
  • trägt zu einer normalen Signalübertragung zwischen den Nervenzellen bei

Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos und über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern 

Neben den gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) werden von der EFSA zusätzlich geprüfte und als wissenschaftlich erwiesene Wirkungen einer Risikoreduktion von Krankheiten sowie Angaben zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern (Risk reduction and children claims) veröffentlicht. Diese sind im Folgenden aufgelistet. Calcium:

  • ist für ein normales Wachstum und eine normale Entwicklung der Knochen von Kindern erforderlich
  • kann den Verlust von Knochenmineralien in postmenopausalen Frauen vermindern. Eine niedrige Knochendichte ist ein Risikofaktor für die Entstehung durch Osteoporose bedingter Knochenbrüche.

Empfohlene Tagesdosis von Calcium

In der Europäischen Union wurde die empfohlene Tagesdosis* von Calcium bei 800 Milligramm festgelegt. Diese Menge sollte ein durchschnittlicher Mensch täglich zu sich nehmen, um den Bedarf an Calcium zu decken. Die tägliche Mindestmenge** von 120 Milligramm sollte nicht unterschritten werden.

Die gesundheitsbezogenen Angaben beziehen sich jeweils auf eine Mindestmenge von Thiamin. Für die Angabe zur Verringerung des Osteoporoserisikos gilt eine tägliche Gesamtaufnahme aus allen Quellen von 1.200 Milligramm Calcium. Alle weiteren Wirkungen beziehen sich auf eine Mindestmenge von 120 Milligramm.

Für weitere Informationen über Calcium dienen folgende Stellungnahmen der EFSA: 1210, 12721725826, 1180 und 1609.

*Die empfohlene Tagesdosis ist in der EU als NRV-Wert (Nutrient Reference Value) verbindlich festgelegt.
**Die Mindestmenge gilt für Mengen ab 15 % der empfohlenen Tagesdosis eines Mikronährstoffs (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente).


1Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):

  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit der Grundpfeiler der Risikobewertung der Europäischen Union (EU).
  • Zu ihren Aufgaben zählt u.a. die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben (sog. Health claims) für Lebensmittel.
  • Gesundheitsbezogene Angaben werden von der EFSA überprüft und stützen sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise.
  • Weitere Funktionen und Wirkungen für den Menschen sind möglich, ohne dass sie hier Erwähnung finden. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.